Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Firma TH Food GmbH und Unternehmen und Verbrauchern als Käufer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

 

  1. Lieferpflichten

Für Art und Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung, die Rechnung des Verkäufers oder der Lieferschein maßgebend. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

Alle Angebote, Preise, Aufträge und Zusagen über einen bestimmten Lieferungszeitpunkt sind freibleibend, falls sie nicht schriftlich bestätigt sind.

Bei Transport der Waren durch den Verkäufer oder dessen Spediteur ist dieser oder der Spediteur nur zur Anlieferung bis zur Rampe oder Abladestelle verpflichtet, freie Zufahrt vorausgesetzt.

 

  1. Lieferverzögerungen/Versand/Gefahrtragung

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, kriegsähnliche Zustände usw. auch wenn sie bei Lieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wird die Ware auf Wunsch des Unternehmers an dieses versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Unternehmer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

Die Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

Leihverpackungen und Lieferpaletten sind vom Empfänger unverzüglich zu entleeren und spätestens bei der nächsten Lieferung in einwandfreiem Zustand zurück zu geben, die Forderung von Leihverpackung des Verkäufers verjährt nicht und kann zu jeder Zeit vom Verkäufer an den Käufer in Rechnung gestellt werden.

 

  1. Mängelhaftung

Gewährleistungsrechte des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen gegenüber dem Verkäufer nicht zur Annahmeverweigerung.

Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.

Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Schadensersatzansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere

– in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit

– bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit

– wegen Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft

– bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist hiermit nicht verbunden. Sofern der Verkäufer fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Bei Annahmeverzug des Käufers kann der Verkäufer die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Frist bei sich oder einer ihm geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des Käufers verwerten.

Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, so ist deren Übersendung oder anderweitige Verfügung nur mit Zustimmung des Verkäufers zulässig, dem auch jederzeit das Recht auf Besichtigung der beanstandeten Ware eingeräumt werden muss.

Die gelieferte Stückzahl an Ware ist im Beisein des Fahrers des Verkäufers sofort zu überprüfen. Eine spätere Reklamation des Unternehmers kann nicht anerkannt werden.

 

5.Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Das gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlich oder außergerichtlichen Kosten einer erfolgreichen Klage gem. §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

Der Käufer ist verpflichtet, soweit Lieferungen noch erfolgen oder Forderungen beim Verkäufer noch bestehen, Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben.

Wir sind berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

 

  1. Zahlungen

Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Der Käufer hat die Rechnungsbeträge auf eigene Kosten und Gefahr dem Verkäufer zu überbringen oder zu übersenden.

Falls Schecks in Zahlung gegeben werden, gilt erst die Einlösung durch Barzahlung oder Gutschrift als Bezahlung. Gutschriften auf Bankkonten gelten als Zahlungen, sobald der Verkäufer darüber verfügen kann.

Vereinbaren die Vertragsparteien zur Bezahlung von Rechnungen des Verkäufers das Lastschriftverfahren, wird hiermit gegenüber dem Verkäufer das Recht zum Widerruf der Lastschrift nach Vorlage der Lastschrift bei der Bank verzichtet.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

  1. Datenschutz

Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine dem Verkäufer im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden Daten in der EDV des Verkäufers gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

 

  1. Abtretung und Factoring

TH Food GmbH ist berechtigt, Forderungen in Deutschland und Ländern der EU zur Refinanzierung an einen Factor  abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an den Factor erfolgen. Deren Bankverbindung wir dem Käufer bei Vertragsschluss mitgeteilt.

 

  1. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.